Kostenlose Persönliche Lieferung in ganz Vorarlberg* und Tirol* (AT) bei Silvesterbestellungen ab einem Bestellwert von € 60,00
Solange der Vorrat Reicht.
*Ausgenommen kleines Walsertal! und Tirol bis Kufstein
Kein Versand von Feuerwerk per Post oder Spedition an Endverbraucher! (Gefahrgutklasse 1 lt. ADR).
Lieferkonditionen zu Silvester:
ZONE 1: Vorarlberg* ab € 60,- frei Haus (Auslieferung am 27. & 28. 12.)
ZONE 2: Tirol bis Kufstein ab € 60,- frei Haus (Auslieferung am 26.12.)
Abholung nur auf Vorbestellung möglich bis einschließlich 31.12.
Solange der Vorrat Reicht.
Abholung nach Telefonischer Vereinbarung.
PayPal, BAR & Kartenzahlung möglich!
Da wir keine pyrotechnischen Artikel mit Post oder Spedition an den Endverbraucher versenden dürfen, wird nach Bestelleingang abgeklärt, ob die Bestellung bei uns abgeholt wird oder wir ein Bestellstorno veranlassen.
Stornokosten sind je nach Zahlungsoption unterschiedlich:
Vorkasse = Kostenlose volle Rückerstattung
PayPal = Rückerstattung abzüglich aller anfallenden Gebühren (sihe unsere AGB's).
Die im Online-Shop angegebenen Versandkosten sind nur für "Nicht" pyrotechnische Artikel gedacht. Leider ist es uns derzeit nicht möglich, dies im Online-Shop fix zu hinterlegen.
F1 - Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 12. Lebensjahr.
F2 - Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 16. Lebensjahr.
F3 - Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Sachkenntnissen vorbehalten sind.
F4 - Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.
P1 - Sonstige pyrotechnische Gegenstände, die eine geringe Gefahr, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr.
P2 - Sonstige pyrotechnische Gegenstände, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.
S1 - Pyrotechnische Sätze, von denen nur geringe Gefahr ausgeht, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr.
S2 - Pyrotechnische Sätze, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.
T1 - Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr.
T2 - Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.
Quelle: Österreichisches Pyrotechnikgesetz 2010