Lieferung

Kostenlose Persönliche Lieferung in ganz Vorarlberg* und Tirol (AT) bei Silvesterbestellungen ab einem Bestellwert von € 60,00 Auslieferung 28.12. & 30.12.2023

Solange der Vorrat Reicht.

*Ausgenommen kleines Walsertal!

Kein Versand von Feuerwerk per Post oder Spedition an Endverbraucher der Gefahrgutklasse 1 (lt. ADR).

 

Lieferkonditionen:

ZONE 1: Vorarlberg* ab € 60,- frei Haus

ZONE 2: Tirol bis Kufstein ab € 100,- frei Haus

(Frachtkosten bei nicht erreichen der frei Haus grenzen € 15,-) 


Abholung

Abholung nur auf Vorbestellung möglich bis einschließlich 31.12.2022 um 12:00 Uhr.

Solange der Vorrat Reicht.

Abholung nach Telefonischer Vereinbarung.

BAR, Kartenzahlung nicht möglich!


Kategorien:

 

F1 - Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 12. Lebensjahr.

F2 - Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 16. Lebensjahr.

F3 - Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Sachkenntnissen vorbehalten sind.

F4 - Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.

 

P1 - Sonstige pyrotechnische Gegenstände, die eine geringe Gefahr, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr.

P2 - Sonstige pyrotechnische Gegenstände, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.

 

S1 - Pyrotechnische Sätze, von denen nur geringe Gefahr ausgeht, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr.

S2 - Pyrotechnische Sätze, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.

 

T1 - Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr.

T2 - Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.

 

Quelle: Österreichisches Pyrotechnikgesetz 2010

Österreichs erstes CO²

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