Kostenlose Persönliche Lieferung in ganz Vorarlberg* und Tirol (AT) bei Silvesterbestellungen ab einem Bestellwert von € 60,00 Auslieferung 28.12. & 30.12.2023
Solange der Vorrat Reicht.
*Ausgenommen kleines Walsertal!
Kein Versand von Feuerwerk per Post oder Spedition an Endverbraucher der Gefahrgutklasse 1 (lt. ADR).
Lieferkonditionen:
ZONE 1: Vorarlberg* ab € 60,- frei Haus
ZONE 2: Tirol bis Kufstein ab € 100,- frei Haus
(Frachtkosten bei nicht erreichen der frei Haus grenzen € 15,-)
Abholung nur auf Vorbestellung möglich bis einschließlich 31.12.2022 um 12:00 Uhr.
Solange der Vorrat Reicht.
Abholung nach Telefonischer Vereinbarung.
BAR, Kartenzahlung nicht möglich!
F1 - Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 12. Lebensjahr.
F2 - Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 16. Lebensjahr.
F3 - Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Sachkenntnissen vorbehalten sind.
F4 - Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.
P1 - Sonstige pyrotechnische Gegenstände, die eine geringe Gefahr, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr.
P2 - Sonstige pyrotechnische Gegenstände, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.
S1 - Pyrotechnische Sätze, von denen nur geringe Gefahr ausgeht, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr.
S2 - Pyrotechnische Sätze, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.
T1 - Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr.
T2 - Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, der Erwerb, Besitz und die zur Verwendung für Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.
Quelle: Österreichisches Pyrotechnikgesetz 2010